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Vermittlungsgebühren für Gastfamilien
Unsere Vermittlungsgebühren richten sich nach der Dauer des vorgesehenen Au-pair-Aufenthalts.
Für neue Familien
Pro angefangenen Monat Au-pair-Aufenthalt bei der ersten Vermittlung berechnen wir in 50,00 EUR incl. MwSt., also zum Beispiel: 1 Monat Au-pair-Aufenthalt: 1 x 50,00 EUR 5 Monate Au-pair-Aufenthalt: 5 x 50,00 EUR = 250,-- EUR 12 Monate Au-pair-Aufenthalt: 12 x 50,00 EUR = 600,-- EUR
Für Stammfamilien
Pro angefangenen Monat Au-pair-Aufenthalt berechnen wir in 40,00 EUR incl. MwSt., also zum Beispiel: 1 Monat Au-pair-Aufenthalt: 1 x 40,00 EUR 5 Monate Au-pair-Aufenthalt: 5 x 40,00 EUR = 200,-- EUR 12 Monate Au-pair-Aufenthalt: 12 x 40,00 EUR = 480,-- EUR
Die Vermittlungsgebühren sind in voller Höhe vor Anreise des Au-pairs zu zahlen, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Eine monatliche Teilzahlung ist nicht möglich.
Bei uns gehen Sie kein Risiko ein, denn Sie zahlen nur für das, was Sie auch tatsächlich bekommen – nämlich die Monate, die das Au-pair wirklich bei Ihnen verbringt!
Unsere Garantien
Die beste Garantie, die wir Ihnen bieten können, ist unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der Au-pair-Vermittlung. Es schaffen bei Weitem nicht alle, die sich bei uns als Au-pair-Bewerber melden, in unsere Galerie aufgenommen zu werden. Wir reden mit jedem Bewerber persönlich und sortieren alle aus, die nicht unseren und Ihren hohen Anforderungen genügen. Dennoch kann es immer einmal vorkommen, dass die Chemie zwischen Gastfamilie und Au-pair nicht stimmt und es zu einer vorzeitigen Abreise des Au-pairs kommt. In diesem Fall bieten wir Ihnen weitere Garantien, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie tatsächlich bekommen. Hier unsere Regelungen im Einzelnen:
Vorzeitiges Beenden des Au-pair-Vertrags
Wird der Au-pair-Aufenthalt vor Ablauf des vereinbarten Au-pair-Aufenthalts beendet erhalten Sie eine Gutschrift auf die Servicegebühr für die vollen Monate, in denen das Au-pair nicht mehr für die Gastfamilie tätig wird. Diese Gutschrift ist voll auf eine erneute Vermittlung anrechenbar.
Beispiel: Sie haben mit einem durch uns vermittelten Au-pair einen Au-pair-Vertrag über zwölf Monate. Ihr Au-pair hat nach sechs Monaten starkes Heimweh und verlässt sie vorzeitig. Einreise des Au-pairs: 25. März = Vertragsbeginn. Dauer des Vertrags: 12 Monate Vermittlungsgebühr für die erste Vermittlung: 600,00 EUR Vorzeitige Abreise des Au-pairs: 25. August Dauer des tatsächlichen Aufenthalts: 4 Monaten = Gutschrift über 4/12 der Vermittlungsgebühren = 4 Monate Au-pair-Aufenthalt.
Nichtanreise des Au-pairs
Sollte das Au-pair aus einem nicht von Ihnen zu vertretenden Grund nicht anreisen, und Sie haben kein Interesse mehr an einer neuen Vermittlung, erhalten Sie die volle Vermittlungsgebühr zurück abzüglich 120,00 EUR Bearbeitungsgebühr. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt, sollten Sie sich stattdessen ein anderes Au-pair durch uns vermitteln lassen.
Widerruf des Vertrags vor Einleitung der Vermittlung
Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Vermittlungsauftrag nach mündlicher oder schriftlicher Zusage durch die Gastfamilie widerrufen, bevor die Vermittlung eingeleitet wurde, so wird eine Bearbeitungsgebühr fällig in Höhe von 120,00 EUR inkl. MwSt.
Widerruf des Vertrags nach Einleitung der Vermittlung
Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Vermittlungsauftrag nach mündlicher oder schriftlicher Zusage durch die Gastfamilie widerrufen, bevor das Au-pair eintrifft, die Vermittlung jedoch bereits eingeleitet wurde, so wird eine Bearbeitungsgebühr fällig in Höhe von 300,00 EUR inkl. MwSt. Zusätzlich hat die Familie dem Au-pair alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen Kosten zu erstatten (z. B. Anreise zur Botschaft, Visumgebühren).
Zusätzliche Dienstleistungen
Weitere Dienstleistungen und Betreuungsvereinbarungen (z. B. Abholen Ihres Au-pairs vom Bahnhof oder Flughafen, Übernahme von oder Begleitung bei Behördengängen) werden gesondert und nach vorheriger Absprache berechnet.
Stundensatz: EUR 70,00 inkl. MwSt. pro angefangene Stunde.
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